Seit Anfang September läuft die Zeit. Ein Kontrakt wurde unterzeichnet, der Terminplan steht und bis zum November 2025 sind die neun katholischen Kirchengemeinden im Pastoralen Raum Dortmund-Mitte nun aufgerufen, eine gemeinsame Immobilienvereinbarung zu erstellen. Zum Pastoralen Raum Dortmund-Mitte gehören seit dem 1. Dezember 2017 die rechtlich selbstständigen Kirchengemeinden Hl. Geist, Hl. Kreuz, St. Suitbertus, St. Franziskus, St. Bonifatius, St. Meinolfus, St. Liborius, St. Martin sowie die Propsteigemeinde St. Johannes Baptist.
Breite Beteiligung
„Zu Zeiten der Industrialisierung beispielsweise sind die Gemeinden in Dortmund entsprechend einer großen Nachfrage sehr gewachsen. Jetzt geht es darum, den Immobilienbestand an eine geringere Nachfrage anzupassen“, erläutert Thomas Tiemann, Verwaltungsleiter im Pastoralen Raum Dortmund-Mitte. Die Zahlen der Gemeindemitglieder, der katholischen Verbände und auch der Seelsorgerinnen und Seelsorger seien rückläufig. Es müsse daher die Frage gestellt werden, was an Gebäuden langfristig für das kirchliche Leben und die Pastoral vor Ort sinnvoll sei und wo es Überkapazitäten gebe. Das alles geschehe nicht mit dem sprichwörtlichen „Rasenmäher“, sondern in einem Prozess mit breiter Beteiligung der Gemeindemitglieder und der Gremien.
Der Startschuss dazu fiel im übertragenden Sinne mit der Unterzeichnung des Kontrakts zwischen den Kirchenvorständen und Pfarrgemeinderäten der Gemeinden und den fünf Beratern vom Team der Immobilienberatung des Erzbistums Paderborn. Vorausgegangen war eine Clearingversammlung der Gremien sowie vor zwei Jahren der generelle Beschluss in allen neun Gemeinden, sich in dieser Weise auf den Weg zu machen.
Immobilienkonzept bis März 2025
Die nächste Zielmarke ist nun der März kommenden Jahres. Bis dahin werden zusammen mit dem Berater-Team Belegungspläne für Gebäude gesichtet sowie ihre Nutzung und mögliche Alternativen zusammengetragen. Dann soll ein erstes Bild eines Immobilienkonzeptes vorgestellt und in den Gemeinden diskutiert werden. Weitere Diskussionsveranstaltungen mit den Gemeindemitgliedern folgen, damit ein möglichst passgenaues Zielbild entwickelt wird. Abschließend entscheiden die jeweiligen Gemeindegremien im November 2025 darüber, ob sie sich einer entsprechenden Immobilienvereinbarung anschließen.
Ob und in welchem Umfang der Gebäudebestand reduziert wird, hat später auch Einfluss auf die Höhe der Fördergelder aus dem Erzbistum Paderborn. „Die höchste Förderstufe wird erreicht, wenn die Flächen um mindestens 30 Prozent reduziert werden“, erläutert Thomas Tiemann. Es gehe aber nicht darum, schematisch dieses Ziel zu erreichen, sondern zu schauen, was pastoral sinnvoll und notwendig ist.