Elf Ehrenamtliche erhielten am Sonntag in der Propsteikirche Dortmund ihre Beauftragung zum „Begräbnisdienst durch Ehrenamtliche“. Sie feierten dort den durch Pfarrer Ludger Keite geleiteten Abschlussgottesdienst ihres Ausbildungskurses. Dabei überreichte ihnen Gertrud Zimmer von der Abteilung Glauben im Dialog im Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn die entsprechende Beauftragung.
Sieben Teilnehmerinnen und Teilnehmer stammen aus Dortmund, vier aus Unna. Die Kursleitung hatten Barbara Knoppe von der Katholischen Stadtkirche Dortmund und Stefanie Matulla von der Katholischen Erwachsenen- und Familienbildung An der Ruhr in Dortmund. Außerdem beteiligten sich am Kursprogramm Dozierende aus der Praxis, wie Gemeindereferentinnen und -referenten, Krankenhauspfarrer, Bestatter und andere mehr sowie auch Lehrende der Katholischen Hochschule Paderborn. Parallel zum Kurs hatten die Ehrenamtlichen Mentorinnen und Mentoren in ihren Pfarreien, die sie zu Kondolenzgesprächen und Beerdigungen begleitet haben.
„Tote begraben“ und „Trauernde trösten“
„Dieser Kurs ist wichtig, weil es viel um praktische Dinge geht. Wie führe ich ein Trauergespräch? Wie baue ich einen Gottesdienst auf? Was ist am Grab zu bedenken? Wie gebe ich Zeugnis von meinem Glauben?“, erklärte eine Teilnehmerin am Ende der Ausbildung. Eine andere Teilnehmerin betonte, dass es ein besonderer Wert eines lokalen Kurses sei, miteinander vertraut geworden zu sein und sich auch im Nachgang weiter austauschen und um Rat fragen zu können. „Tote begraben“ und „Trauernde trösten“ gehören zu den Werken der Barmherzigkeit, zu denen grundsätzlich jeder Getaufte berufen und herausgefordert ist. Neben Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten sollen daher ausdrücklich auch Gläubige außerhalb der pastoralen Berufe als Ehrenamtliche für den kirchlichen Begräbnisdienst beauftragt werden. Zur Umsetzung dieses Anliegens werden im Erzbistum Paderborn Ausbildungskurse für den Begräbnisdienst angeboten. Teilnehmen können Ehrenamtliche, die unter anderem getauft und gefirmt sowie mindestens 30 Jahre alt sind.